Welche Baugenehmigungen braucht man für den Pool?

Ein eigener Pool im Garten ist für viele der Inbegriff von Sommer, Sonne und Lebensqualität. Bevor Sie jedoch den ersten Spatenstich planen, stellt sich eine wichtige Frage: Benötigen Sie eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von Größe, Bauweise und dem Bundesland, in dem Sie wohnen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, wann eine Genehmigung nötig ist und worauf Sie achten sollten.
Wann ist ein Pool genehmigungspflichtig?
Grundsätzlich gelten aufgestellte, mobile Pools meist als genehmigungsfrei, wenn sie nur saisonal genutzt werden. Eingelassene und fest installierte Pools hingegen zählen oft als bauliche Anlagen und können genehmigungspflichtig sein. In vielen Bundesländern liegt die Grenze bei 100 m³ Wasserinhalt.
Beachten Sie: Auch wenn das Volumen unter der Grenze bleibt, können andere Regelungen greifen – etwa bei Überdachungen, Technikräumen oder bei einer Lage im Außenbereich.
Regelungen nach Bundesland (Kurzüberblick)
Damit Sie schnell einen Überblick bekommen, haben wir die wichtigsten Punkte für die Bundesländer zusammengefasst. Angaben ohne Gewähr – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Landesbauordnung oder erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt.
Bundesland | Genehmigungsfrei bis (ungefähr) | Besonderheiten & Hinweise |
---|---|---|
Nordrhein-Westfalen (NRW) | 100 m³ | Pools sind häufig genehmigungsfrei, sofern sie im Garten liegen und nicht überdacht werden. |
Bayern | 100 m³ | Im Außenbereich meist genehmigungspflichtig; Bebauungspläne beachten. |
Baden-Württemberg | 100 m³ | Abstände zum Nachbarn beachten; feste Überdachungen können gesondert genehmigungspflichtig sein. |
Hessen | 100 m³ | Technikräume oder feste Abdeckungen können separate Genehmigungen erfordern. |
Rheinland-Pfalz | 100 m³ | Regelungen gelten auch für Schwimmteiche und ähnliche Anlagen. |
Saarland | 100 m³ | Erlaubt im bebauten Innenbereich; im Außenbereich restriktiver. |
Niedersachsen | 100 m³ | Gestaltungssatzungen der Kommune können einschränken. |
Hamburg / Bremen / Berlin | 100 m³ | In dichter Bebauung (z. B. Reihenhäuser) oft Sonderregelungen. |
Sachsen / Sachsen-Anhalt / Thüringen | 100 m³ | Meist genehmigungsfrei innerhalb von Wohngebieten, Außenbereich beachten. |
Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern / Schleswig-Holstein | 100 m³ | In Schutzgebieten (Landschafts-/Wasserschutz) oft genehmigungspflichtig. |
Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen
- Standort: Grundstück im Innen- oder Außenbereich, Schutzgebiete, Flächennutzungsplan.
- Technik & Bauweise: Fester Technikraum, Wärmepumpe oder große Filteranlagen können Auflagen auslösen.
- Überdachung: Feste Schiebehallen oder massive Abdeckungen sind häufig genehmigungspflichtig.
- Abstände: Mindestabstände zum Nachbargrundstück (typisch 2–3 m) beachten.
- Entwässerung: Rückhalte- und Ableitungsregelungen – Wasser darf nicht einfach ins Grundwasser gelangen.
So läuft das Genehmigungsverfahren ab
- Unterlagen zusammenstellen: Lageplan, Schnittzeichnung, technische Daten des Pools.
- Nachbarn informieren: In einigen Gemeinden ist deren Zustimmung nötig oder hilfreich.
- Antrag einreichen: Bauantrag oder Bauanzeige beim zuständigen Bauamt – häufig unterstützt Ihr Poolbauer.
- Bearbeitungszeit: Normalerweise 4–8 Wochen, je nach Gemeinde.
- Baubeginn: Erst nach Genehmigung starten – sonst drohen Nachforderungen oder Bußgelder.
Ein erfahrener Fachbetrieb kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und die notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen.
Praxis-Tipp vom Profi
Viele Bauherren beginnen zu schnell und müssen später nachbessern, weil eine kleine Formalität übersehen wurde. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt oder holen Sie die Expertise eines Poolbauers ein. Oft genügt eine einfache Bauanzeige, um Ihr Projekt rechtlich abzusichern.
Fazit
Ein Pool bringt Lebensqualität, Erholung und Spaß. Damit Ihr Projekt reibungslos läuft, lohnt sich die kurze Prüfung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben in Ihrem Bundesland. Bei Unsicherheiten helfen wir Ihnen gern weiter: Wir unterstützen bei der Planung, erstellen die notwendigen Unterlagen und stimmen das Vorgehen mit dem Bauamt ab.
Für eine individuelle Beratung zum Poolbau und Genehmigungsfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.